Grabpflege

Treuhandverfahren der Steinmetz- und Steinbildhauer-Innung Wiesbaden-Rheingau-Taunus

Die Steinmetz- und Steinbildhauer-Innung Wiesbaden-Rheingau-Taunus hat mit Hilfe der Handwerkskammer Wiesbaden und der Kreishandwerkerschaft Wiesbaden-Rheingau-Taunus eine sichere und einfache Möglichkeit gefunden, für jeden Mitbürger Vorsorge zu treffen, was mit ihm oder seinen Angehörigen bei der Gestaltung der Grabstätte passiert.

Die Erfahrung hat sehr oft gezeigt, dass wir nach dem Tod nicht wie gewünscht einen schönen Stein bekommen, sondern in Urnenwänden oder anonymer Erde „entsorgt“ werden.

Für Leute, die Vorsorge treffen wollen, bietet die Innung ein Treuhandverfahren an. Das Verfahren ist nachstehend beschrieben:

Über die von den Kunden gewünschten Leistungen wird vom Steinmetzbetrieb ein Angebot mit Mehrwertsteuer und städtischen Gebühren erstellt.

Ist der Kunde mit dem Angebot einverstanden, überweist er den Angebotspreis auf das Treuhandkonto der Innung (siehe Hinweisblatt der Innung an den Kunden). Bei Überweisung muss der Kunde die Angebotsnummer und den Namen des Steinmetzbetriebes angeben.
Sobald der Betrag auf dem Treuhandkonto eingezahlt wurde, kommt eine Benachrichtigung der Bank an die Innung (Kreishandwerkerschaft), die dann dem Steinmetzbetrieb den Zahlungseingang bestätigt. Danach wird der Vertrag den drei Partnern (Innung, Kunde und Steinmetzbetrieb) zur Unterschrift vorgelegt und in dreifacher Ausfertigung von allen Vertragspartnern auf allen Ausfertigungen im Original unterschrieben. Für die Innung unterschreibt der Obermeister oder sein Stellvertreter sowie der Geschäftsführer. Die Vertragspartner erhalten jeweils eine Ausfertigung des Vertrages.
Für jeden am Verfahren teilnehmenden Steinmetzbetrieb wird ein Unterkonto für jeden Kunden getrennt angelegt. Nach Eingang der Zahlung auf dem Sammelkonto der Innung erfolgt umgehend die Bereitstellung auf den Unterkonten. So fließen die anfallenden Zinsen bezogen auf den Kunden. Grundlage der Zinsberechnung wird der Gesamtbetrag aller Einzahlungen. Damit werden optimale Zinsbedingungen erreicht.

Wenn die im Vertrag vereinbarten Leistungen erfüllt sind, stellt der Steinmetzbetrieb an die Innung (Kreishandwerkerschaft) eine Rechnung mit Angebotsnummer und Kundenname. Diese wird mit den angefallenen Zinsen dem Steinmetzbetrieb bezahlt. Eine Überprüfung der Arbeiten wird von der Innung übernommen.

Dieses Treuhandverfahren und die damit verbundenen Vereinbarungen können nur dann ordentlich laufen, wenn die Innung/ Kreishandwerkerschaft und vor allem der Vorstand von den Kolleginnen und Kollegen akzeptiert wird. Es gibt auch bei uns Kollegen, die mit dem Treuhandverfahren nichts zu tun haben möchten. Was erzählen diese den Kunden, wenn nach Sicherheit für die Vorsorge gefragt wird? Diese Sicherheit hat er nur bei den Kollegen, die am Treuhandverfahren teilnehmen.

Eine sehr wichtige Voraussetzung für das Treuhandverfahren ist eine Friedhofssatzung, die Möglichkeiten der Gestaltung offen lässt. Um die Wünsche der Angehörigen zu verwirklichen, hat die Innung  Wiesbaden-Rheingau-Taunus jahrelang gekämpft und riesigen Einsatz an Zeit und viel Geld investiert und die Prozesse beim Oberverwaltungsgericht in Kassel gewonnen und zumindest beim zweiten Prozess die Zweifelderwirtschaft erreicht.

In der neuen Friedhofssatzung steht, dass nur ein Steinmetzmeister die Arbeiten auf den Wiesbadener Friedhöfen ausführen darf. Bei den Gefahren der EU mit ihrer Gewerbefreiheit wird dies noch einmal sehr wichtig sein.

Sollten sich Kolleginnen und Kollegen für das Verfahren interessieren, so werden wir unsere Erfahrungen gerne weitergeben.

Was gibt uns das Treuhandverfahren noch Positives?

Einen auf die Jahre hinaus sicheren und großen Auftragsbestand bis in die nächste Generation hinein und weiter.

Die Gemeinschaft der Kollegen in der Treuhand können Druck gegen Gewerke ausüben, die in unseren Steinmetzbereich auf den Friedhöfen einbrechen. Gärtner, die heute schon Grabmalpflege und Standsicherheitsprüfungen in ihre Verträge einbeziehen. Bestatter, die heute schon gleich das Grabmal nach Katalog bei der Bestattung mit verkaufen.

Diese Aufträge werden dann von sogenannten Kollegen ausgeführt, ohne zu überlegen, daß die Gestaltung vom Fachmann oder- frau ausgeführt werden sollten, schon wegen der Gewährleistung des Berufsbildes.

Mit dem finanziellen Polster der Treuhand-Kollegen haben wir die Möglichkeit, die konkurrierenden Gewerke abzumahnen, mit dem Hinweis gärtnerisch tätig zu werden und auch Bestattungsverträge in unser Vertragswerk einzubauen. Nur so werden wir wieder Ordnung auf die Friedhöfe bringen („Schuster bleib bei deinen Leisten“).

Interessenten steht der Obermeister der Innung zur Auskunft gerne zur Verfügung.

Adresse:
Steinmetz- und Steinbildhauermeister Holger Balz

Peter-Sander-Str. 28
55252 Mainz-Kastel
Tel. 06134 729294

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